Integrationshelfer / Schulbegleitung / Schulassistenz
Ein Integrationshelfer ist eine Person, die während eines Teils oder auch während der gesamten Schulzeit (einschließlich des Schulweges) bei einem Schüler ist, um dessen behinderungsbedingte Defizite zu kompensieren und Hilfestellungen zu geben.
Ein Integrationshelfer ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen den Besuch der für sie geeigneten Schulform. Sie richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung zum Schulbesuch auf individuelle Unterstützung angewiesen sind. Die Schulbegleitung stellt für den Betroffenen ein Hilfs- und ein Kommunikationsmittel dar und unterstützt ihn, die klassenbezogenen Angebote des Lehrers anzunehmen und zu verarbeiten. Sie hilft bei lebenspraktischen Verrichtungen, erledigt die anfallenden Pflegetätigkeiten während der Schulzeit und unterstützt ganz allgemein bei der Orientierung im Schulalltag.
Die konkreten Aufgaben des Integrationshelfers bestimmen sich nach den jeweiligen persönlichen Erfordernissen des Schülers. Bei schwer körperbehinderten Kindern besteht die Aufgabe des Integrationshelfers hauptsächlich darin, einfache Handreichungen während des Unterrichts vorzunehmen, und in der persönlichen Betreuung, wie z.B. den Rollstuhl zu schieben oder beim Besuch der Toilette oder beim Essen und Trinken behilflich zu sein. Bei Kindern und Jugendlichen mit Autismus kann eine Schulbegleitung die autistischen Verhaltensweisen verbessern und insbesondere über die sogenannte gestützte Kommunikation die Teilnahme am Unterricht überhaupt erst ermöglichen.
Welche Stelle finanziert einen Integrationshelfer?
Zuständig für die Übernahme der Kosten der Schulbegleitung sind die Sozialämter. Eltern, die eine Schulbegleitung für ihr Kind benötigen, müssen beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten einer Schulbegleitung stellen.
Empfehlenswert ist es, den Antrag möglichst frühzeitig vor der Einschulung bzw. vor Beginn des Schuljahres zu stellen und bereits im Antragsschreiben den besonderen Hilfebedarf gegenüber dem Sozialamt konkret darlegen. Zur Begründung der Erforderlichkeit des Integrationshelfers sollten vorab unbedingt entsprechende Bestätigungen der Schule und ärztliche Atteste zur Vorlage beim Sozialamt eingeholt werden.
Die Sozialämter stellen jedoch selbst keine Integrationshelfer bereit. Integrationshelfer werden von verschiedenen Trägern caritativer Einrichtungen, deren Adressen den Sozialämtern bekannt sind, zur Verfügung gestellt.
Das Lernkreis-Eumotal ist Leistungsanbieter für die Schulassistenz.
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